Nachlassverwaltung für Immobilien

Nachlassverwaltung Caroline Reich Immobilien

Nachlassverwaltung: Ihre Immobilie in erfahrenen Händen

Nachlassverwaltung: Ihre Immobilie in professionellen Händen

Ein großes Erbe wie eine Immobilie kann Angehörige schnell überfordern. Vor allem dann, wenn damit allerhand Verbindlichkeiten einhergehen, für die man plötzlich zuständig ist. Um diese nachvollziehen und bedienen zu können, ist Unterstützung durch einen professionellen Nachlassverwalter empfehlenswert.

Wann braucht man einen Nachlassverwalter für Immobilien?

Einen Nachlassverwalter zu beauftragen ist keine Pflicht für die Erben einer Immobilie. Er kann jedoch in dieser schwierigen Situation sehr hilfreich und entlastend sein. Gerade dann, wenn Verbindlichkeiten auf die Erben zukommen oder sie die Immobilie zeitnah verkaufen möchten. Denn es geht bei einer geerbten Immobilie immer auch um Zeit: Die Erben haben in der Regel nur eine Frist von sechs Wochen, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Und wer ein Immobilienerbe antritt, haftet auch für alle noch offenen Verbindlichkeiten. Auf unserem Immobilienblog erfahren Sie mehr darüber, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Immobilie erben.

Einen Überblick über die Nachlassverbindlichkeiten verschaffen

Erben einer Immobilie haben bei Banken und Sparkassen einen Auskunftsanspruch über mögliche Schulden des Verstorbenen. Bestehen beispielsweise noch laufende Darlehen auf die Immobilie, gehen diese Verbindlichkeiten automatisch auf die Erben über und müssen aus ihrem Privatvermögen beglichen werden. Wer eine Nachlassverwaltung für Immobilien einsetzt, spart sich nicht nur Arbeit, sondern schützt auch sein eigenes Erspartes. Denn noch offene Verbindlichkeiten werden vom Nachlassverwalter direkt aus dem Nachlass bezahlt. Ist die geerbte Immobilie in einem desolaten Zustand oder vollkommen überschuldet, kann vom Nachlassverwalter auch ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet werden.

Wie wird eine Nachlassverwaltung für Immobilien beauftragt?

Eine Nachlassverwaltung wird so in die Wege geleitet: Sie müssen als Erbe oder Erbengemeinschaft einen Antrag auf Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Darin enthalten sein muss der Grund der Antragsstellung sowie Informationen zum Erblasser, zu den Erben sowie zur Testamentseröffnung. Der Antrag kann auch genutzt werden, um eine gewünschte Person als Nachlassverwalter vorzuschlagen. In der Regel werden Anwälte oder Notare mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Grundsätzlich muss ein Nachlassverwalter aber keine bestimmte berufliche Qualifikation vorweisen. Auch Nachlassgläubiger können unabhängig von den Erben eine Nachlassverwaltung einschalten, wenn sie den Eindruck haben, dass die Erben sich nicht gewissenhaft genug um die Verbindlichkeiten kümmern.

Ein Nachlassverwalter geht folgendermaßen vor:

  • Erstellung einer Liste, in welcher der gesamte Nachlass erfasst wird
  • Anfertigung eines Schuldenverzeichnisses
  • Verhandlungen mit den Nachlassgläubigern
  • Tilgung der offenen Verbindlichkeiten aus dem Nachlass
  • Aufteilung des verbliebenen Nachlasses auf die Erben

Nachlassverwalter sind unabhängig vom Testament

Wichtig zu wissen: Der Nachlassverwalter folgt einem fest vorgeschriebenen Prozedere – ungeachtet dessen, was vielleicht im Testament verfügt wurde. Während der Nachlass verwaltet wird, haben die Erben keinen Zugriff auf die Immobilie – die Gläubiger allerdings auch nicht. Der Nachlassverwalter tilgt die noch unbeglichenen Schulden, indem er Werte aus dem Nachlass verkauft. Sind alle Verbindlichkeiten bedient, kommen die Erben wieder zum Zuge: Der Nachlassverwalter kümmert sich zum Schluss um die Verteilung des verbliebenen Erbes auf die Erben bzw. die Erbengemeinschaft.

Was kostet eine Nachlassverwaltung?

Für den Einsatz eines Nachlassverwalters fallen Gebühren an, die das Nachlassgericht festlegt. Diese orientieren sich an der Vergütung von Testamentsvollstreckern, im verlinkten PDF auf Seite 3. Beispielsweise müssen Erben für einen Nachlasswert von 250.000 Euro mit vier Prozent Gebühren rechnen. Bei deutlich höheren Vermögenswerten kann das Gericht auch einen Anteil am Nachlass oder einen Stundenlohn festlegen, der sich nach der beruflichen Qualifikation des Nachlassverwalters richtet.

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