Neues Maklerrecht 2020

Neues Maklerrecht 2020 Reich Immobilien

Maklerprovision wird künftig aufgeteilt

Der Verkäufer beauftragt den Immobilienmakler und der Käufer zahlt die gesamte Provision – das wird ab dem 23.12.2020 Geschichte sein. Ein neues Gesetz soll die Verteilung der Maklerkosten gerechter und transparenter gestalten. Denn von den Leistungen eines Immobilienmaklers profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen.

Kostenaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer

Wer die Maklercourtage zahlen muss, das war bislang in den Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt. Für Hamburg galt die Regel, dass der Käufer einer Immobilie die Maklerprovision komplett übernehmen muss. Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser eine bundesweit einheitlich Regelung beschlossen.

Wird ein Immobilienmakler beauftragt – und zwar egal von wem – so müssen die Käufer maximal 50 Prozent der Maklercourtage übernehmen. Und sie müssen die Zahlung auch erst dann tätigen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil bereits gezahlt hat. Die Neuregelung des Maklerrechts geht ebenfalls mit der Verpflichtung einher, die Leistungen und Kosten des Immobilienmaklers schriftlich festzuhalten.

Ausnahme: Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien gilt diese Neuregelung des Maklerrechts ausdrücklich nicht.

Welche Leistungen erbringt der Immobilienmakler?

Der Immobilienmakler ist nicht nur ein kompetenter Ansprechpartner für Käufer und Verkäufer, er bringt auch regionale Branchenkenntnisse mit und kann eine exakte Wertermittlung der Immobilie vornehmen. Diese Berechnung ist die Basis dafür, dass Verkäufer den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen und die Immobilie zeitnah an einen passenden Käufer veräußert wird.

Leistungen des Immobilienmaklers für den Verkäufer: 

  • Wertermittlung nach gängigen Verfahren
  • Organisation von Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug)
  • professionelle Fotos und Videos des Objekts
  • Erstellung eines aussagekräftigen Exposés
  • umfassende Beratung in rechtlichen Fragen
  • Definition einer Zielgruppe und zielgerichtete Vermarktung
  • Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Verkaufsverhandlungen mit interessierten Käufern
  • Bonitätsprüfung des potenziellen Käufers
  • Erstellung des Kaufvertrags zusammen mit dem Notar
  • Begleitung bei der Beurkundung und Objektübergabe
  • Fachkundiger Ansprechpartner auch nach dem Immobilienverkauf

Leistungen des Immobilienmaklers für den Käufer:

  • Recherche nach passenden Immobilien
  • Durchführung von Besichtigungsterminen
  • umfassende Beratung in rechtlichen Fragen
  • Verkaufsverhandlungen mit dem Immobilienverkäufer
  • Erstellung des Kaufvertrags zusammen mit dem Notar
  • Begleitung bei der Beurkundung und Objektübergabe
  • Fachkundiger Ansprechpartner auch nach dem Immobilienkauf

Weniger Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf?

Geteilter Nutzen – geteilte Kosten. Die Neuregelung des Maklerrechts sorgt nicht nur auf den ersten Blick für mehr Fairness zwischen den beteiligten Akteuren. Der Hauptgrund für diese Rechtsänderung besteht darin, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, indem die hohen Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer deutlich reduziert werden.

Ab wann gilt die Neuregelung des Maklerrechts?

Die Gesetzesnovelle ist vom Bundestag bereits beschlossen und wird im Juni 2020 an den Bundesrat weitergereicht. Werden dort keine Einwände erhoben, tritt sie mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sechs Monate später in Kraft. Das bedeutet konkret: Die neue Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufern und Käufern von Immobilien gilt ab 23.12.2020.

Download Bundestagsprotokoll (1,1 MB)

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