Grundsteuer Hamburg – Fristverlängerung bis Januar 2023

Grundsteuer Hamburg 2022

Der Hamburger Senat hatte sich im vergangenen Jahr für ein eigenes Grundsteuermodell entschieden. Alle Hamburger Grundeigentümer und Immobilienbesitzer wurden dazu aufgefordert, eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Abgabefrist für diese Grundsteuererklärung ist nun bundesweit um drei Monate auf den 31. Januar 2023 verlängert worden. Der Grund: Viele Eigentümer schafften es bislang nicht, die ursprüngliche Frist einzuhalten.

Warum die Grundsteuer reformiert wurde

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 festgestellt, dass die bisherige Grundsteuer gleichartige Gebäude sehr unterschiedliche besteuert. Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem wurden Grundstücke und Immobilien im Westen bislang nach ihrem Wert im Jahre 1964 veranschlagt, im Osten nach ihrem Wert im Jahre 1935. Die Wertentwicklung ist seitdem aber regional sehr unterschiedlich verlaufen, sodass die Grundsteuersätze oft nichts mehr mit dem tatsächlichen Wert zu tun haben.

Darum erhält Hamburg eine eigene Grundsteuer

Das Bundesmodell passe nicht zu einer Metropole wie Hamburg, sagte Finanzsenator Andreas Dressel. Hätte Hamburg das bundesweite „Flächenmodell“ für die Berechnung der neuen Grundsteuer verwendet, wäre das für viele Eigentümer und Mieter sehr teuer geworden – denn die Bodenwerte in Hamburg sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen.

Die neue Hamburger Grundsteuer wird künftig daher nach dem „Wohnlagenmodell“ berechnet: Neben den Bodenrichtwerten fließen auch die Flächengrößen und die Wohnlagen mit ein. Außerdem soll für leerstehende und baureife Grundstücke eine höhere Grundsteuer C eingeführt werden, damit diese Flächen nicht aus Spekulationsgründen unbebaut bleiben.

Übrigens: Nicht nur Hamburg hat sich für ein eigenes Grundsteuermodell entschieden. Auch die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen weichen vom Bundesmodell ab.

+++  update (November 2022)  +++

Was ist bei der neuen Grundsteuer schon 2022 zu beachten?

Im Frühjahr 2022 wurden alle Grundeigentümer und Immobilienbesitzer in Hamburg durch eine öffentliche Bekanntmachung dazu aufgefordert, ihre Daten zu den Grundstücken und Gebäuden durch eine digitale Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 einzureichen.

Die Dateneingabe per Software stellte allerdings für viele Eigentümer, Steuerberater und Unternehmen eine enorme Herausforderung dar, verbunden mit zahlreichen offenen Fragen und technischen Schwierigkeiten. Die ursprüngliche Frist für die Grundsteuererklärung konnte in großem Umfang nicht eingehalten werden, sodass sie nun bundesweit auf den 31. Januar 2023 verlängert worden ist.

Liegen die Daten der Hamburger Eigentümer dann im neuen Jahr vor, so werden auf dieser Datenbasis die für die Hansestadt neu geltenden Hebesätze festgelegt, sodass die neue Grundsteuer planmäßig ab 2025 erhoben werden kann. Bis dahin gelten die bisherigen Steuersätze.

Folgende Angaben sind für Wohngrundstücke voraussichtlich erforderlich:

  • Lage des Grundstücks (Mietniveaustufe)
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Immobilienart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

Wer zahlt bald mehr oder weniger Grundsteuer in Hamburg?

Da die Neuberechnung noch nicht abgeschlossen ist, lässt sich das aktuell noch nicht definitiv sagen. Finanzsenator Andreas Dressel verwies jedoch darauf, dass es im Altbaubereich ein paar Euro mehr kosten könne und im Neubausektor etwas günstiger werde. Darüber hinaus sind Rabatte geplant, insbesondere für Sozialwohnungen und Denkmäler. Was gilt für vermietete oder gewerblich genutzte Gebäude? Für Vermieter ist wichtig zu wissen: Auch die neue Hamburger Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten, an denen die Mieter beteiligt werden können. Wer ein bebautes oder unbebautes Grundstück für gewerbliche Zwecke nutzt, kann auch die neue Hamburger Grundsteuer steuerlich absetzen.

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