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Eine Immobilie erben: Das sollten Sie beachten

Für die meisten Angehörigen kommt es nicht überraschend, dass sie eines Tages eine Immobilie erben. In einer Erbimmobilie können für die neuen Besitzer spannende Möglichkeiten stecken: Sie kann bewohnt, vermietet oder verkauft werden. Doch Immobilienerben sollten sich gut informieren, bevor sie das Erbe annehmen.

Wichtige Auskünfte sollten sich Immobilienerben insbesondere dann einholen, wenn sie über die finanzielle Lage des Angehörigen oder über den Zustand der Immobilie wenig wissen. Denn andernfalls kann die Erbimmobilie auch zum sprichwörtlichen „Klotz am Bein“ werden – im Extremfall ist es sogar ratsam, das Erbe ganz auszuschlagen.

Was Immobilienerben wissen sollten

Wer durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge eine Immobilie erben kann, muss sich relativ schnell entscheiden: Genau sechs Wochen bleiben dem Erben, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Das ist nicht besonders viel Zeit, wenn man bedenkt, dass ein Todesfall ohnehin eine belastende Situation darstellt. Deswegen sollte der Erbe oder die Erbengemeinschaft  folgende Fragen zeitnah beantworten:

  • Hatte der Verstorbene Schulden? Als Erben haben Sie gegenüber der zuständigen Bank einen Auskunftsanspruch, wenn Sie den Erbschein oder alternativ das Testament sowie die Eröffnungsschrift des Nachlassgerichts vorlegen können. Sollte der Verstorbene tatsächlich Schulden haben, gehen diese automatisch auf den oder die Erben über – auch dann, wenn sie nicht mit der Immobilie in Zusammenhang stehen.
  • In welchem Zustand ist die Erbimmobilie? Gerade Häuser, die lange von Senioren bewohnt wurden, sind oft stark abgenutzt. Häufig wurde über Jahrzehnte nichts modernisiert oder renoviert. Verschaffen Sie sich auch mit der Hilfe von Fachleuten einen objektiven Blick auf den Zustand der Immobilie und die möglicherweise anfallenden Kosten, egal ob Sie selbst das Haus bewohnen oder es verkaufen bzw. vermieten wollen.
  • Fällt eine Erbschaftssteuer an? Nahe Angehörige profitieren von hohen Freibeträgen, bevor eine Erbschaftssteuer fällig wird. Ehegatten und Ehepartner können ein Erbe von bis zu 500.000 Euro, Kinder eines im Wert von bis zu 400.000 Euro und Enkel eines im Wert von bis zu 200.000 Euro steuerfrei antreten. Bei Geschwistern und anderen Angehörigen liegt der Höchstbetrag allerdings schon bei 20.000 Euro, sie müssen daher mit einer hohen Erbschaftssteuer rechnen. Der Steuersatz errechnet sich dabei aus der Steuerklasse des Erben und der Größe der Erbschaft.

Wichtige Formalitäten für Immobilienerben

Angehörige, die eine Immobilie erben, erhalten den Erbschein beim Nachlassgericht. Aus diesem Dokument geht klar hervor, wer Erbe ist und wie hoch sein Anteil ausfällt. Wer sich dafür entscheidet, das Erbe einer Immobilie anzutreten, hat dann noch zwei Jahre Zeit, den Eintrag im Grundbuch zu ändern.

Auch den aktuellen Versicherungsschutz sollten Immobilienerben prüfen. Wichtig sind eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, falls jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt, und eine Wohngebäudeversicherung für Schäden an der Immobilie. Oftmals bestehen diese Versicherungen bereits und gehen automatisch auf die Erben über.

Erbimmobilie: bewohnen, vermieten oder verkaufen?

Die vielleicht wichtigste und zugleich schwierigste Frage ist wohl: Was geschieht mit der Erbimmobilie? Und wie viele Erben sind an dieser Entscheidung beteiligt? Es lohnt sich bereits zu diesem Zeitpunkt, Kontakt zu einem professionellen Immobilienberater aufzunehmen, um den Wert der Immobilie, die potenziellen Mieteinnahmen oder die Höhe der Sanierungskosten zu ermitteln.

Der Verkauf der Erbimmobilie ist sinnvoll, wenn keiner der Erben das Haus oder die Wohnung selbst nutzen möchte und der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden soll. Außerdem, wenn die Mietpreise in der Region niedrig sind und die Immobilienpreise fallen. Und natürlich, wenn die Immobilie zu hoch verschuldet ist.

Die Vermietung der geerbten Immobilie lohnt sich, wenn nach sorgfältiger Abwägung eine angemessene Rendite zu erwarten ist, das Objekt in einem guten Zustand ist und in einer gefragten Lage steht. Und natürlich muss mindestens einer der Erben bereit sein, folgende Aufgaben zu übernehmen: Versicherungen abschließen, Nebenkosten berechnen, Miethöhe festlegen, Mieter finden und ihr Ansprechpartner sein bzw. einen Immobilienberater einschalten und einen Hausverwalter beauftragen.

Eine Immobilie erben und selbst nutzen kommt infrage, wenn es keine weiteren Erben gibt oder wenn es Ihnen leicht fällt, deren Erbanteile auszuzahlen. Und natürlich sollten Sie ebenfalls die nötigen Renovierungsarbeiten, eventuelle Umbaumaßnahmen und die laufenden Nebenkosten ohne Probleme bezahlen können.

Unterstützung durch einen Immobilienberater

Wenn Sie eine Immobilie erben, kommen zahlreiche Fragen auf Sie zu. Außerdem ist diese Situation für die meisten Angehörigen auch emotional aufwühlend. Das Gespräch mit einem kompetenten und einfühlsamen Immobilienberater kann für Sie nur hilfreich sein: Sie können die anfallenden Aufgaben strukturieren, eine fachkundige Wertermittlung durchführen lassen und die Arbeitsschritte rund um die Vermietung oder den Verkauf in vertrauensvolle Hände geben.

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