Neues Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) 2020

Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist da

Ladeanschlüsse für Elektroautos, Glasfaserleitungen, barrierefreies Wohnen und digitale Eigentümerversammlung – wer eine Wohnung gemietet oder erworben hat, kann neben den genannten Modernisierungen auch mehr Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Diese und weitere Regelungen des reformierten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gelten ab dem 1. Dezember 2020.

Modernes Wohnen mit Elektromobilität und schnellem Internet

Wohnungseigentümer und Mieter sollen nach dem Willen des Gesetzgebers einen Anspruch darauf haben, dass ihnen der Zugang zu neuen Technologien nicht verwehrt wird. Darunter fällt vor allem der Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und ein Glasfaseranschluss für schnelles Internet. Diese Modernisierungen sollen Eigentümern wie Mietern auf Wunsch gestattet und auf ihre eigenen Kosten eingebaut werden. Das gleiche gilt für gewünschte barrierefreie Umbauten innerhalb der Wohnung und für Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Digitale Lösung für die Wohnungseigentümerversammlung

Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen sind auch Eigentümerversammlungen eine kleine Herausforderung geworden. Diese dürfen ab jetzt auch per Online-Teilnahme durchgeführt werden. Außerdem wurden durch das neue Wohnungseigentumsgesetz die Ladungsfristen von zwei auf drei Wochen verlängert und die Beschlussfähigkeit vereinfacht. So können Entscheidungen künftig unabhängig von der Zahl der anwesenden Eigentümer getroffen werden und die Versammlung muss nicht wiederholt werden.

Sanierung und Modernisierung mit einfacher Mehrheit

Wann sind bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum wirklich nötig? Oft geht es um richtig große Investitionen, etwa um eine Dachsanierung oder einen Fahrstuhleinbau. Hier scheiden sich bei den Eigentümern häufig die Geister. Damit Beschlüsse einfacher gefasst werden können, sind von nun an Entscheidungen mit einfacher Mehrheit möglich. Dabei hat der Gesetzgeber auch berücksichtigt, dass einzelne Eigentümer vor zu großen finanziellen Lasten geschützt werden.

Es gilt daher: Wer einer baulichen Maßnahme zustimmt, muss sich auch an den Kosten beteiligen. Diese Regelung hat bereits erste Kritik ausgelöst, denn als Folge davon könnten notwendige Modernisierungen wegen mangelnder Zustimmung aufgeschoben werden. Stimmen allerdings mehr als zwei Drittel der Eigentümer zu, tragen alle Wohnungsbesitzer anteilig die Kosten daran. Wenn es sich um eine Veränderung handelt, die sich auf absehbare Zeit amortisiert, müssen ebenfalls alle Eigentümer mit investieren.

So stärkt das neue WEG die Wohnungseigentümer:

  • Eigentümer haben künftig einen Anspruch auf einen IHK-zertifizierten Verwalter.
  • Wohnungsbesitzer dürfen von nun an jederzeit die Verwaltungsunterlagen einsehen.
  • Sie dürfen auch definieren, für welche Maßnahmen der Verwalter zuständig ist.
  • Der Verwalter ist zu einem jährlichen Vermögensbericht verpflichtet.
  • Eigentümer können sich im Streitfall leichter von einem Verwalter trennen.

Neue Regelungen auch beim Sondereigentum

Bei vermieteten Eigentumswohnungen verhält es sich ab jetzt so, dass die Mieter verpflichtet sind, beschlossene Baumaßnahmen an der Anlage grundsätzlich zu dulden. Bei der Betriebskostenabrechnung gilt bei diesem Mietverhältnis: Die Kostenverteilung richtet sich nicht mehr nach der Wohnfläche, sondern nach der Größe des Miteigentumsanteils.

Wer sich für die Ausformulierungen im Detail interessiert, findet im Bundesgesetzblatt das komplette Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG).

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