Neues Mietrecht 2020. Änderungen für Mieter und Vermieter

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Neue Rechtslage 2020 und was sich ändert.

Das neue Jahr bringt einige Neuerungen der Rechtslage für Mieter und Vermieter mit sich. So wird etwa die Mietpreisbremse verlängert und verschärft: Mieter können demnächst zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Auch das Wohngeld ist reformiert worden. In diesem Jahr erhalten mehr Haushalte mit niedrigem Einkommen diese finanzielle Unterstützung.

Für Hamburg gilt, was insgesamt typisch für Deutschland ist: Ein Großteil der Bürger wohnt zur Miete. Insgesamt werden in der Hansestadt etwa 75 Prozent der Wohnungen von Mietern bewohnt. Der alle zwei Jahre veröffentlichte Hamburger Mietenspiegel zeigt, dass die Hamburger Mieten zwar steigen, aber nicht so stark wie anderswo: 2019 sind sie verglichen mit 2017 im Schnitt nur um 2,6 Prozent erhöht worden – in Altbauten sind die Hamburger Mieten allerdings oft wesentlich stärker angestiegen.

Der Staat drückt auf die Mietpreisbremse

Die im Jahr 2015 auch in Hamburg eingeführte Mietpreisbremse wird in diesem Jahr noch einmal nachjustiert und bis 2025 verlängert. Werden Bestandswohnungen in Städten oder Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt neu vermietet, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – es sei denn, der Vermieter hat eine umfassende Modernisierung der Mietwohnung durchgeführt.

Was gehört zu einer umfassenden Modernisierung?

  • Bäder komplett erneuert und gefliest
  • moderne Einbauküche mit neuen Fliesen
  • neuer Parkettboden in allen Wohnräumen
  • Elektrik ebenfalls komplett erneuert

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist bisher in einem Zeitraum von vier Jahren ermittelt worden. Doch von nun an gelten sechs Jahre als Betrachtungszeitraum. Durch diese Verlängerung werden starke Mieterhöhungen weiter ausgebremst.

Mieter dürfen zu hohe Mietkosten zurückfordern

In der Vergangenheit mussten Vermieter, die Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt haben, diese erst senken, wenn sie darauf hingewiesen wurden. In diesem Jahr stärkt die neue Rechtslage die Rechte der Mieter deutlich: Sie können rückwirkend zu viel gezahlte Miete zurückverlangen – und das bis zu einem Zeitraum von 30 Monaten. Diese Regelung tritt allerdings frühestens zum 1. April 2020 in Kraft.

Mehr Mieter haben Anspruch auf Wohngeld

Die Wohngeldreform hat den Kreis der Berechtigten vergrößert: Insgesamt erhalten seit diesem Jahr deutschlandweit 660.000 Haushalte mit niedrigem Einkommen Wohngeld, das betrifft vor allem Rentner und Familien. Der Mietzuschuss kann dabei von nun an bis zu 190 Euro pro Person betragen. Hamburger Bürger können mit dem Wohngeldrechner unverbindlich überprüfen, ob und wie viel Wohngeld ihnen in diesem Jahr zusteht. Der Antrag auf Wohngeld kann in den Wohngeldstellen der Bezirksämter eingereicht werden.

Strompreis steigt durch EEG-Umlage

Die Umlage zur Förderung von Ökostrom (EEG-Umlage) macht den Strom in Deutschland sauberer – und zugleich teurer. Denn inzwischen macht die EEG-Umlage fast ein Viertel des Strompreises aus. Sie wird in diesem Jahr erneut erhöht und zwar um 5,5 Prozent, sodass sie pro Kilowattstunde mit 6,756 Cent zu Buche schlägt. Auch die Netzentgelte steigen in diesem Jahr – besonders in Großstädten wie Hamburg: Zahlreiche Energieversorger haben bereits Preiserhöhungen angekündigt oder umgesetzt. So müssen Hamburger Stromkunden im Grundversorgungstarif ab März 2020 eine Preissteigerung von 5,8 Prozent hinnehmen. Im Einzelfall kann es sich lohnen, die Anbieter zu vergleichen und durch einen Anbieterwechsel Geld zu sparen.

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