Baukindergeld – KfW Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“

Baukindergeld

Das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ ist da

Das Nachfolgeprogramm des früheren Baukindergeldes kombiniert Familienförderung mit Klimaschutz

Das beliebte Baukindergeld ist seit Dezember 2022 Geschichte. Ab Juni 2023 können Familien mit Neubauplänen aber vom neuen KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) profitieren. Anders als beim Baukindergeld handelt es sich allerdings nicht um einen Zuschuss zum Bauvorhaben, sondern um die Vergabe von besonders zinsgünstigen Krediten.

Die neuen KfW-Kredite gelten für Neubau und Erstbezug

Gestiegene Baukosten und hohe Grundstückspreise erschweren es gerade jungen Familien, einen Neubau zu realisieren oder eine Immobilie zu finanzieren. Hinzu kommt, dass die Lebenssituation von Familien oft mit hohen Lebenshaltungskosten und reduzierter Berufstätigkeit mindestens eines Elternteils einhergeht. Für Familien mit mittlerem Einkommen hat die KfW daher ihr neues Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ konzipiert. Es deckt zwar in aller Regel nur einen Teil der Finanzierungssumme ab, ermöglicht für diesen aber sehr günstige Kreditzinsen.

 

Immobilien müssen den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen

Die KfW nutzt das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ zusätzlich, um klimafreundliches Bauen voranzutreiben. Aus diesem Grund ist eine ganz entscheidende Förderkondition, dass die in Planung oder vor dem Erstbezug stehende Immobilie mindestens den KfW-Standard Effizienzhaus 40 erfüllt. Die Kennzahl 40 besagt, dass ein solches Effizienzhaus – verglichen mit einem Referenzgebäude ohne diesen Standard – nur noch zu 40 Prozent Primärenergie benötigt. Dies gelingt vor allem dadurch, dass es kaum noch Wärme an die Außenwelt verliert. Ein Effizienzhaus leistet also während seiner gesamten Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von CO²-Emissionen.

 

„Wohneigentum für Familien“ unter folgenden Bedingungen

Die zinsgünstigen KfW-Kredite sind natürlich an Konditionen geknüpft – vor allem an das Einkommen und die Familiensituation der Antragssteller. Die wichtigsten Konditionen im Überblick:

 

  • Berechtigt sind Familien sowie Alleinerziehende
  • Mindestens ein Kind im Haushalt muss unter 18 Jahren sein
  • Die Immobilie muss vom Antragsteller selbst bewohnt werden
  • Der Antragsteller darf noch nicht über Wohneigentum verfügen
  • Er darf zuvor auch kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben
  • Das Haushaltseinkommen bei einem Kind darf 60.000 Euro nicht überschreiten
  • Für jedes weitere Kind darf das Einkommen jeweils um 10.000 Euro höher liegen
  • Die KfW-Kredite belaufen sich zwischen 140.000 Euro und 240.000 Euro
  • Die Kreditzinsen fangen bei 0,01 Prozent effektivem Jahreszins an
  • Möglich sind sowohl Annuitätendarlehen als auch endfällige Darlehen
  • Gefördert werden Neubau oder Erstkauf (mindestens Effizienzhaus 40)

 

Da das Kreditvolumen der KfW für das neue Förderprogramm insgesamt nur bei 350 Millionen Euro liegt, sollten Interessenten nicht allzu lange mit ihrem Antrag warten. Hinzu kommt: Verglichen mit dem früheren Baukindergeld ist dieser Betrag eher gering angesetzt und dürfte sehr schnell aufgebraucht sein. Das Baukindergeld hatte über eine Laufzeit von mehreren Jahren ein Volumen von knapp 10 Milliarden Euro. Davon sind jedes Jahr ein bis zwei Milliarden Euro beantragt worden, bis der Fördertopf Ende 2022 dann geleert war. Auf der Webseite der KfW gibt es weiterführende Informationen zum neuen Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“.

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