Die von der Bundesregierung eingeführte CO2-Steuer erhöht vor allem die Heizkosten für Häuser und Wohnungen. Bislang mussten die Mieter diesen Aufpreis alleine tragen. Ab 2023 werden die Vermieter allerdings daran beteiligt – abhängig vom Zustand des Gebäudes. Bis dahin müssen allerdings noch ein paar Fragen geklärt werden.
CO2-Steuer: Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer
Seit 2021 erhebt Deutschland auf CO2-Emissionen eine Steuer. Für Mieter wird dies vor allem bei den Heizkosten spürbar: Da bei der Verbrennung von Heizöl oder Erdgas CO2 freigesetzt wird, entstehen hier deutliche Mehrkosten. Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle verteuerte sich im vergangenen Jahr durch die CO2-Steuer ein Liter Heizöl um 8 Cent und eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent. Die Steuer wird jährlich angehoben und soll 2025 dann 17,4 Cent pro Liter Heizöl beziehungsweise 1,3 Cent pro Kilowattstunde Erdgas betragen.
Vermieter sind ab 2023 an den CO2-Abgaben beteiligt
Diese Mehrkosten mussten bislang die Mieter alleine tragen – eine Regelung, die vielfach als unfair empfunden wurde, da die Mieter wenig Einfluss auf den energetischen Zustand ihres Wohngebäudes haben. Umgekehrt haben die Vermieter allerdings auch wenig Einfluss auf das Heizverhalten der Mieter. Nach dem Beschluss der Bundesregierung werden die Vermieter ab 2023 an den Mehrkosten durch die CO2-Steuer beteiligt.
Sanierung reduziert Vermieter-Anteil an der CO2-Steuer
Wird ein Gebäude durch energetische Sanierung oder Austausch der Heizung klimafreundlicher, sinkt die Beteiligung der Vermieter auf bis zu zehn Prozent an den Mehrkosten. Bei Neubauten mit dem besonders hohen Energiestandard EH55 tragen Vermieter sogar gar keine CO2-Kosten mehr. Die Förderung dieses Standards durch die KfW wurde im Januar 2022 zwischenzeitlich gestoppt und im April wieder aufgenommen.
Vermietete Gebäude sollen klimafreundlicher werden
Die Neuregelung durch das 10-Stufen-Modell soll starke Anreize für Vermieter setzen, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und den CO2-Verbrauch zu senken. Für entsprechende Maßnahmen wie Dämmung oder Heizungswechsel gibt es Förderprogramme. Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)oder nutzen Sie den Sanierungskonfigurator des BMWi.
Gewerbeimmobilien: Vermieter und Mieter sollen sich die Kosten teilen
Wer Geschäftsräume, Bürogebäude oder andere Gewerbeimmobilien vermietet, ist dazu aufgefordert, sich die Mehrkosten zur Hälfte mit dem Mieter zu teilen oder eine eigene vertragliche Regelung zu treffen. Auch für diese Gebäude ist ein Stufenplan zur Beteiligung der Vermieter an den CO2-Mehrkosten geplant, dieses ist jedoch aufwändiger, da Gewerbeimmobilien sich in Größe, Nutzung und Verbrauch sehr stark unterscheiden.
Offene Fragen zur Aufteilung der Mehrkosten durch die CO2-Steuer
Für Heizungen mit Öl oder Gas ist die neue Regelung sehr eindeutig. Noch unklar ist jedoch, was für Fernwärme und Gasetagenheizungen gilt. Ebenfalls noch nicht definiert sind Ausnahmeregeln, wenn Vermieter nicht sanieren können, etwa wenn das Gebäude unter Denkmalschutz oder Milieuschutz steht.
FAQ - Häufige Fragen zur CO2 Steuer
In welche CO2-Stufe fällt ein vermietetes Gebäude?
Wie hoch der Anteil an den Mehrkosten für Vermieter ist, soll nach den Plänen der Bundesregierung über die Heizkostenabrechnung mitgeteilt werden. Hieraus soll eindeutig hervorgehen, wie viel CO2 das Haus oder die Wohnung pro Quadratmeter freisetzt. Langfristig soll das Stufenmodell auf Daten aus dem Energieausweis umgestellt werden.
Anteil der Vermieter an den Mehrkosten für folgende CO2-Emissionen:
- weniger als 12 kg CO²/m²: keine Beteiligung
- 12 < 17 kg CO²/m²: 10 Prozent
- 17 < 22 kg CO²/m²: 20 Prozent
- 22 < 27 kg CO²/m²: 30 Prozent
- 27 < 32 kg CO²/m²: 40 Prozent
- 32 < 37 kg CO²/m²: 50 Prozent
- 37 < 42 kg CO²/m²: 60 Prozent
- 42 < 47 kg CO²/m²: 70 Prozent
- 47 < 52 kg CO²/m²: 80 Prozent
- mehr als 52 kg CO²/m²: 90 Prozent
Mit welchen Mehrkosten müssen Vermieter ab 2023 bei der CO2 Steuer rechnen?
Das Konzept der Bundesregierung besteht aus einem 10-Stufen-Modell und sieht vereinfacht gesagt so aus: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ausfällt, desto größer ist der Anteil der Vermieter an der CO2-Steuer – er kann dann bis zu 90 Prozent betragen. Dies betrifft Objekte, deren jährlicher Ausstoß mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter beträgt.