Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024

Warum gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die neu aufgesetzte BEG ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung: Gebäude sollen möglichst wenig Energie verbrauchen und zusätzlich verstärkt erneuerbare Energien nutzen. Dieses Ziel ist auch im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) formuliert worden, das energetische Standards für Sanierungen oder Neubauten festlegt.

Es existieren bereits zahlreiche Förderprogramme für den Neubau von Effizienzhäusern oder für die energetische Sanierung von bestehenden Immobilien. Diese Förderprogramme sind nun in der BEG gebündelt worden. Bauherren und Eigentümer müssen seit Juli 2021 nur noch einen Antrag (bei der KfW oder dem BAFA) stellen, um auf die verschiedenen Optionen zugreifen zu können.

Darauf zielt die aktuelle Bundesförderung ab:

  • Mehr Kredite: Private und gewerbliche Antragsteller können Kredite beantragen.
  • Mehr Flexibilität: Jede energetische Förderung wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten.
  • Mehr erneuerbare Energien: Wer mehr als die Hälfte des Gebäudeenergiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdeckt, erhält eine höhere Förderung.
  • Mehr energetische Sanierungen: Die besonders anspruchsvolle Effizienzhausstufe 40 gibt es von nun an nicht nur für Neubauten, sondern auch für sanierte Bestandsgebäude.
  • Mehr Digitalisierung: Digitale Maßnahmen zur Verbrauchsoptimierung sind nun erstmals eigenständig förderfähig.
  • Mehr Unterstützung: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit einem Energieberater angeht, wird finanziell belohnt.

Was gilt von nun an für die energetische Sanierung?

Eine Grundvoraussetzung für die Förderung von energetischer Sanierung bei Bestandsimmobilien ist das Alter: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Dies ergibt sich aus dem Datum des Bauantrags bzw. dem Datum der Bauanzeige. Eigentümer hatten zu Beginn noch die Auswahl zwischen verschiedenen Effizienzhausklassen, die sie durch die energetische Sanierung erreichen konnten. Nach der Anpassung der Bundesförderung in diesem Jahr ist allerdings nur noch das Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (kurz: EH40 NH) förderfähig.

Was gilt aktuell für Neubauprojekte?

Wer die Bundesförderung für einen geplanten Neubau erhalten möchte, muss seine Immobilie ebenfalls ausschließlich als Effizienzhaus 40 NH planen. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude war anfangs optional, ist inzwischen aber Pflicht bei der Neubauförderung.

Wie geht es weiter mit der BEG?

In dieser aktuellen Variante ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude bis zum 31. Dezember dieses Jahres gültig. Im Januar 2023 startet dann ein bereits beschlossenes neues Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“, das die Treibhausgas-Emissionen von Gebäuden noch stärker in den Vordergrund rücken soll.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Einzelmaßnahmen kommen für die Bundesförderung infrage?

  • Sanierung der Gebäudehülle: Dämmung der Wände und der Dachflächen, neue Türen und Fenster
  • Einbau von Anlagentechnik: raumlufttechnische Anlagen sowie digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
  • Installation neuer Heizsysteme: auf Basis erneuerbarer Energiequellen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen
  • Kosten für Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer der genannten Einzelmaßnahmen

Wie hoch liegt die maximale Fördersumme?

Die Höhe der förderfähigen Kosten ist im Zuge der Anpassung der BEG leicht reduziert worden. Sie liegt aktuell bei 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Sind auch Eigenleistungen förderfähig?

Selbst erbrachte handwerkliche Leistungen werden wegen der unzureichenden Qualitätssicherung nicht im Rahmen der BEG gefördert. Einen Zuschuss gibt es nur für Arbeitsleistungen, die von Fachunternehmen durchgeführt wurden.

Wo kann man künftig einen Antrag auf Förderung stellen?

Eigentümer können eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen, für eine Vollsanierung oder für effiziente Neubauten bei der KfW beantragen – bzw. dies über ihre Hausbank in die Wege leiten. Alternativ können sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen – etwa zur Antragsstellung und zu Förderkonditionen – oder auch zu sehr speziellen Fragen – etwa den individuellen Sanierungsfahrplan betreffend – finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen – etwa zur Antragsstellung und zu Förderkonditionen – oder auch zu sehr speziellen Fragen – etwa den individuellen Sanierungsfahrplan betreffend – finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

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