Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 | GEG

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Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG).

Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland vor, dass bei der Installation neuer Heizungssysteme verpflichtend auf erneuerbare Energien umgestiegen wird. Dies soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Heizöl reduzieren, die durch die CO2-Bepreisung zunehmend teurer werden.

Etwa drei Viertel der Heizsysteme in Deutschland basieren derzeit noch auf diesen Energieträgern. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, eine zuverlässige, kosteneffiziente und nachhaltige Wärmeversorgung zu gewährleisten. Sie fördert den Klimaschutz, senkt die Abhängigkeit von Energieimporten und schützt die Verbraucher vor Preisanstiegen bei fossilen Energien. Darüber hinaus definiert das GEG Energiestandards für neue Dächer, Fenster und isolierte Wände, um die Energieeffizienz sowohl in Neubauten als auch in bestehenden Gebäuden zu verbessern. Zudem werden der Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme finanziell unterstützt.

Möchten Sie auf umweltfreundliche Heizmethoden umsteigen?

Hier sind einige der verfügbaren Optionen, umgestellt für eine frische Perspektive:

Wärmepumpe

Anschluss an ein Wärmenetz

Kombinationen von Technologien

die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, nachweisbar durch eine Berechnung.

Gas- oder Ölheizungen

sofern sie mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden

Hybridheizungen

die vorwiegend auf erneuerbaren Energien basieren und ergänzend fossile Brennstoffe nutzen

Stromdirektheizung

geeignet nur für besonders energieeffiziente Gebäude

Heizungen

die auf Solarthermie basieren und den gesamten Wärmebedarf decken können

Biomasseheizung

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG).

Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland vor, dass bei der Installation neuer Heizungssysteme verpflichtend auf erneuerbare Energien umgestiegen wird. Dies soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Heizöl reduzieren, die durch die CO2-Bepreisung zunehmend teurer werden.

Etwa drei Viertel der Heizsysteme in Deutschland basieren derzeit noch auf diesen Energieträgern. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, eine zuverlässige, kosteneffiziente und nachhaltige Wärmeversorgung zu gewährleisten. Sie fördert den Klimaschutz, senkt die Abhängigkeit von Energieimporten und schützt die Verbraucher vor Preisanstiegen bei fossilen Energien. Darüber hinaus definiert das GEG Energiestandards für neue Dächer, Fenster und isolierte Wände, um die Energieeffizienz sowohl in Neubauten als auch in bestehenden Gebäuden zu verbessern. Zudem werden der Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme finanziell unterstützt.

Wohnimmobilien sollen energieeffizient sein

Das Gebäudeenergiegesetz GEG gilt seit November 2020 und ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel der neuen Regelungen: Den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden möglichst gering zu halten. Auch durch den Einsatz von hochwertigem Wärmeschutz – vor allem also durch eine gute Dämmung der Wände und Fenster.

Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Weitere Anforderungen durch das neue GEG

  • die Neuinstallation von Ölheizungen oder Kohlekessel wird ab 2026 verboten, ausgenommen sind sogenannte Hybridlösungen
  • es ist einheitlich geregelt worden, wer Energieausweise für neue und bestehende Gebäude ausstellen darf (Personen mit einer gewerblichen Ausbildung im Baubereich)
  • die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes müssen künftig auch im Energieausweis angegeben werden
  • beim Kauf einer älteren, gebrauchten Immobilie muss der neue Eigentümer -Kraft Gesetz- eventuell einige ernergetische Sanierungen vornehmen. Welche das sind und innerhalb welcher Frist diese erfolgen müssen, darüber gibt die Energieberatungsstelle Auskunft. Für weitergehende energetische Beratung wenden Sie sich an einen örtlichen Energieexperten mit ausgewiesener Fachexpertise.
  • hier finden Sie die komplette Ausführung des Gebäudeenergiegesetzes

Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zählt

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz GEG werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Für Neubauten oder umfassende Modernisierungsarbeiten an bestehenden Immobilien gilt: Der Betrieb des Gebäudes muss energieeffizient geplant werden – das gilt vor allem für die Wärme- und Kälteversorgung.

Gebäudeenergiegesetz Effizienzklassen GEG 2020

Im Gesetzestext heißt es dazu wörtlich: „Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses als Niedrigstenergiegebäude (…) zu errichten.“

Erneuerbare Energien für Wohnimmobilien

Zu den beliebten erneuerbaren Energiequellen zählen Photovoltaikanlagen, die Sonnenlicht in Strom umwandeln, oder die Solarthermie, die Wärme aus der Sonnenenergie gewinnt. Die Wärmegewinnung ist auch mit Pelletheizungen und Wärmepumpen umweltfreundlich möglich. Auf unserem Immobilienblog finden Sie auch weitere alternative Heizmöglichkeiten im Überblick.

Es passt allerdings nicht jede Form der erneuerbaren Energien zu jeder Immobilie. Die Lage des Gebäudes und die bauliche Beschaffenheit entscheiden mit darüber, welche Energiequellen infrage kommen. Hier ist eine fachliche Beratung durch einen unabhängigen Energieberater in jedem Fall sehr zu empfehlen.

Übersicht der Energieberatungsstellen

Energieberatung Stadt Hamburg

ANSCHRIFT
Amt für Energie und Klima
Neuenfelder Straße 19
D – 21109 Hamburg

TELEFON
+49 (0)40 / 248 32 250

EMAIL
info@bue.hamburg.de 

Auf diesen Internetseiten der Stadt Hamburg finden Sie einen Überblick über die Beratungsangebote und Aktionen der Bundesförderung für Energieberatung in Hamburg.

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Energieberatung in Schleswig Holstein

ANSCHRIFT
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
Hopfenstraße 29
D – 24103 Kiel

TELEFON
+49 (0)431 / 59 099 40

EMAIL
info@vzsh.de 

Auf diesen Internetseiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein finden Sie einen Überblick über die Beratungsangebote und Aktionen der Bundesförderung für Energieberatung.

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Energieberatung in Niedersachsen

ANSCHRIFT
Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
Herrenstr. 14
D – 30159 Hannover

TELEFON
+49 (0)511 / 911 96 0

EMAIL
info@vzniedersachsen.de

Auf diesen Internetseiten der Verbraucherzentrale Niedersachsen finden Sie einen Überblick über die Beratungsangebote und Aktionen der Bundesförderung für Energieberatung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was versteht man unter einem Niedrigstenergiegebäude ?

Entscheidend ist, dass der gesamte Energiebedarf der Immobilie – für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung – bestimmte Höchstwerte nicht übersteigt. So darf der Jahresprimärenergiebedarf eines solchen Niedrigstenergiehauses bei höchstens 40 kWh pro Quadratmeter liegen.

Die Energie soll anteilig auch durch die Nutzung von erneuerbaren Energien gedeckt werden: Wer neu baut oder seine Immobilie umfassend saniert, muss den Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes zu mindestens 15 Prozent aus erneuerbaren Energien decken.

Für welche Fragen sind Energieberatungsstellen zuständig ?

Neben den großen Themen energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energien können Bauherren und Eigentümer bei einer Energieberatungsstelle auch Fragen zu folgenden Themen mitbringen:

  • staatliche Fördermittel
  • gesetzliche Anforderungen
  • Hamburger Energiepass, Energieausweise
  • Vor- und Nachteile verschiedener Dämmstoffe
  • nachhaltige Baumaterialien
  • umweltfreundliche Heiztechniken
  • Luftdichtheit des Hauses und Lüftungstechniken
  • Moderne Fenster, wärmedämmende Verglasung
  • Begrünung von Dächern und Fassaden

Welche Dokumente sollte man zur Energieberatung mitbringen ?

Das ist natürlich immer abhängig vom individuellen Beratungsbedarf. Grundsätzlich hilfreich sind immer die Energiekosten-Abrechnungen der letzten Jahre und die Baupläne der Immobilie. Je nach Thema können auch Fotos sinnvoll sein, etwa vom Dach oder der Fassade.

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