Von Ausbau bis Umbau: Bauantrag in Hamburg

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Bauantrag in Hamburg

In vielen älteren Immobilien versteckt sich zusätzliche Wohnfläche. Durch gezielten Umbau kann ein Haus oft besser genutzt werden. Und durch einen geschickten Anbau oder Dachausbau entstehen zusätzliche Räume oder sogar Wohnungen. Immobilienbesitzer, die solche Pläne verfolgen, können von den Erleichterungen der Hamburgischen Bauordnung für ihren Bauantrag profitieren.

Ein Haus durch einen Anbau oder Umbau zu erweitern kann viele Gründe haben. Mehr Wohnfläche lässt sich für Bürozimmer, Praxisräume oder zusätzliche Kinderzimmer nutzen. Vielleicht reicht der Platz sogar für eine kleine Einliegerwohnung aus, die vermietet werden kann – oder die den Traum vom Mehrgenerationenhaus ermöglicht. Ein sinnvoller Anbau oder Umbau erhöht außerdem den Wert einer Immobilie langfristig, ob sie nun selbst genutzt wird oder verkauft werden soll.

Experten zu Rate ziehen und Bauantrag stellen

Auch wenn Sie auf den ersten Blick gute Ideen für einen möglichen Anbau oder Umbau Ihres Hauses haben, ziehen Sie am besten so früh wie möglich einen Immobilienexperten hinzu. Dieser kann Ihnen eine Einschätzung geben, welche Wertsteigerung Ihr Anbau oder Umbau erbringt und ob dies im Verhältnis zu den Investitionskosten steht.

Im weiteren Verlauf unterstützt Sie dann zusätzlich ein Architekt bei der weiteren Planung. Mit dessen Expertise können Sie sicher sein, alle baurechtlichen Vorgaben einzuhalten. So müssen Sie beispielsweise gewisse Seitenabstände zu den Nachbarn einhalten und festgelegte Fassadenhöhen beachten, die in der Hamburgische Bauordnung (HbauO) festgelegt sind.

Weiterführende Informationen und Kontakte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Übrigens: Hamburger Bürger können wahlweise ihre Bauanträge online einreichen oder mit einem Bauantrag Vordruck arbeiten.

Sinnvoller Umbau Ihrer Immobilie

Verändern Sie weder die Höhe noch den Grundriss Ihrer Immobilie und fällt der Umbau relativ klein aus, müssen Sie dafür nicht unbedingt einen Bauantrag stellen. Selbstverständlich sollte die Maßnahme aber von einem Statiker begleitet werden. Ein Bauantrag wird beispielsweise dann erforderlich, wenn sich das Tragwerk oder der Brandschutz des Hauses ändert.

Eine ganze Reihe von Umbaumaßnahmen erhöht das Potenzial Ihrer Immobilie und kann zu einem modernen, attraktiven Grundriss führen. So können Sie etwa neue Wände einziehen und damit abgetrennte Räume schaffen. Oder Sie durchbrechen alte Wände und gewinnen moderne, offene Wohnflächen. Auch die Raumhöhe von Altbauten eröffnet interessante Möglichkeiten, etwa indem eine zweite Ebene beispielsweise für Schlafplätze geschaffen wird.

Dachgeschoss ausbauen oder aufstocken?

Zusätzlicher Wohnraum versteckt sich häufig auch unter dem Dach. Gerade ältere Immobilien haben oft keine ausgebauten Dachgeschosse oder nur schlichte Speicherräume. Je nach Neigungswinkel des Daches können Sie eine ganze Wohnebene neu erschaffen oder zumindest einen vielseitig nutzbaren Raum, der Büro, Schlafzimmer oder Jugendzimmer werden kann.

Benötigen Sie unter dem Dach mehr Höhe, ist eine Aufstockung eine interessante Option. Da hierbei auch ein komplett neuer Dachstuhl erstellt werden muss, gehört die Aufstockung zu den teuren Ausbaumaßnahmen. Sie sollte im Einklang mit der Wertsteigerung der Immobilie stehen. Das Ergebnis ist allerdings eine großzügige Wohnebene. Vielleicht lassen sich auch charmante Details wie Gauben, bodentiefe Fenster oder eine kleine Dachterrasse realisieren.

Mehr Wohnfläche durch Anbau schaffen

Ein Anbau vergrößert ebenfalls die Wohnfläche Ihrer Immobilie und kann sie außerdem auch optisch aufwerten. So können Sie beispielsweise eine ältere Immobilie mit einem modernen Anbau kombinieren oder ein bestehendes Mauerwerk mit einem rustikalen Holzanbau. Auch bei einem relativ kleinen Anbau sollten Sie unbedingt mit einem Architekten zusammenarbeiten: Denn selbst für einen einfachen Wintergarten benötigen Sie einen Bauantrag.

Die häufigsten Anbauten an Wohnimmobilien:

  • Wohnraumerweiterungen
  • Wintergärten
  • Garagen
  • Balkone

Erleichterungen durch die neue Hamburgische Bauordnung

In der Hamburgische Bauordnung sind alle Vorgaben für Immobilien festgehalten. Die Vorschriften reichen von Abstandsflächen über Vorgartenregeln bis hin zu Brandschutz und Rettungswegen. 2018 wurde die Bauordnung angepasst, um den Ausbau von Immobilien und die Schaffung von neuem Wohnraum zu erleichtern. Seitdem ist der Ausbau von Dachgeschossen oder die Aufstockung bestehender Immobilien in Hamburg deutlich erleichtert. Für derartige Ausbaumaßnahmen gilt seitdem:

  • Keine Pflicht zum Einbau von Aufzügen: Wer zusätzlichen Wohnraum durch Dachausbau oder Aufstockung schafft, ist nicht länger verpflichtet, diesen mit einem Aufzug auszustatten. Selbst ein bereits vorhandener Aufzug muss nicht verlängert werden,
  • Abweichungen von der Hamburgischen Bauordnung: Die Anforderungen aus der Bauordnung können nach einer Einzelfallprüfung reduziert werden. Das ist grundsätzlich möglich wenn durch die Baumaßnahme zusätzlicher Wohnraum unter dem Dach oder zusätzliche Geschosse geschaffen werden.

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