Dichtheitsprüfung 2020 – Frist für Dichtheitsnachweis beachten

Dichtheitsnachweis und Dichtigkeitsprüfung 2020

Stichtag am 31.Dezember 2020.

Eigentümer sind verantwortlich für den Zustand ihrer Abwasserleitungen und müssen diese in großen zeitlichen Abständen auf mögliche Schäden überprüfen lassen. Der Grund: Das schmutzige Abwasser würde über ein Leck an der Leitung unbemerkt ins Grundwasser gelangen. Hamburger Eigentümer, die keinen gültigen Dichtheitsnachweis besitzen, müssen diesen bis zum
31. Dezember 2020 einreichen.

Private Abwasserleitungen sind oft beschädigt

Für den Zustand und die Sanierung der öffentlichen Abwasseranlagen ist die Stadt Hamburg zuständig. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 50 Prozent der privaten Abwasserleitungen schadhaft sind. Von den Eigentümern wird dies oft nicht bemerkt, denn die Leitungen liegen unter der Erde, austretendes Abwasser versickert im Boden.

Um die Dichtheit der Kanalrohre auf privaten Grundstücken müssen sich die Eigentümer selbst kümmern: Sie sind verpflichtet, die Rohre und Schächte in großen zeitlichen Abständen fachmännisch überprüfen zu lassen und einen Dichtheitsnachweis einzureichen bzw. auf Nachfrage vorzulegen.

Dichtheitsprüfung bei Neubauten und Bestandsimmobilien

Grundsätzlich gilt, dass Abwasserleitungen bei Neubauten erst in Betrieb genommen werden dürfen, wenn ihre Dichtheit zuvor überprüft wurde. Es muss also zu jeder bereits bestehenden Immobilie einen anfänglichen Dichtheitsnachweis geben. Die Abwasserleitungen müssen danach alle 25 Jahre überprüft werden – liegen sie in einem der zahlreichen Wasserschutzgebiete, müssen Fachleute sie sogar alle zehn Jahre kontrollieren.

Wie können Eigentümer den Dichtheitsnachweis erbringen?

Den Nachweis selbst können nur zertifizierte Fachfirmen ausstellen, die von den Eigentümern beauftragt werden. Die Fachleute befahren die Kanalrohre mit einer Kamera und oft ist diese optische Zustandserfassung bereits ausreichend. Ergänzend dazu kann die Dichtheitsprüfung auch mit Wasserdruck oder Luftdruck vorgenommen werden. Je nach Methode und Dauer der Prüfung müssen Eigentümer mit Kosten zwischen 300 und 500 Euro rechnen. Die Kosten sind anteilig von der Steuer absetzbar.

Die Stadt Hamburg stellt ihren Bürgern diesen Vordruck P für den Dichtheitsnachweis zur Verfügung, der von den Eigentümern sowie den Fachbetrieben ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Der Nachweis sollte dann bevorzugt in elektronischer Form an die Stadt Hamburg gesendet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: dichtheitsnachweise@bukea.hamburg.de

Welche Regelungen gelten für Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen?

  • Hamburg: Die Dichtheitsprüfung der Kanalrohre auf privaten Grundstücken muss laut Hamburgischem Abwassergesetz bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Es genügt aber, wenn Eigentümer nachweisen können, dass sie im Jahr 2020 eine Fachfirma kontaktiert und beauftragt haben. Die eigentliche Prüfung kann dann auch erst 2021 erfolgen. Die Frist für Leitungen, die in Wasserschutzgebieten liegen, ist 2005 bereits abgelaufen.

 

  • Schleswig-Holstein: In der Landesverordnung ist festgehalten, dass Eigentümer ihre Abwasserleitungen erst dann auf Dichtheit prüfen lassen müssen,wenn die öffentlichen Kanalrohre kontrolliert und saniert worden sind. Ist dies wie vorgesehen im Jahr 2022 geschehen, haben die Eigentümer im Anschluss drei Jahre Zeit, den Dichtheitsnachweis für ihre eigenen Leitungen zu erbringen, also endet die Frist mit dem Jahr 2025. Sie verschiebt sich natürlich, wenn sich die Sanierung der öffentlichen Leitungen verzögert.

 

  • Niedersachsen: Hier gab es eine Frist für die Erstprüfung der Abwasserleitungen, die mit dem Jahr 2015 abgelaufen ist. Eine erneute Frist wurde für Eigentümer bislang nicht festgelegt.

Schäden an den Abwasserleitungen beheben

Die Mitarbeiter der zuständigen Fachfirmen unterteilen Schäden an den Abwasserleitungen in drei Stufen.

  • Bei geringen Schäden gilt die Leitung bis zum nächsten Prüftermin als dicht.
  • Bei mittleren Schäden müssen die Rohre innerhalb von fünf Jahren saniert werden und dann einer erneuten Dichtheitsprüfung standhalten.
  • Werden schwere Beschädigungen festgestellt, müssen Eigentümer die Leitungen innerhalb von sechs Monaten sanieren. Je nach Ausmaß des Schadens genügt es oft, ein neues Rohr in das alte Rohr einzuziehen. Ist das alte Kanalrohr allerdings zu marode, muss es ersetzt werden.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich mehr als ein Angebot für eine notwendige Sanierung der Abwasserleitungen einzuholen. Geringe Schäden können auch vergleichsweise günstig saniert werden, wenn dies mit anderen Arbeiten auf dem Grundstück verbunden wird.

Welche Behörde ist für den Dichtheitsnachweis zuständig?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt Wasser, Abwasser und Geologie
W 21 – Grundstücksentwässerung
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Telefon: +49(40) 428-405200
dichtheitsnachweise@bukea.hamburg.de

Sprechzeiten:
montags, dienstags und donnerstags von 13 bis 15 Uhr und
mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 Uhr

Was passiert, wenn man den Dichtheitsnachweis versäumt?

Wer nach Ablauf der Frist keinen gültigen Nachweis über die Dichtheit seiner Abwasserleitungen vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Noch unangenehmer wird es, wenn durch Schäden an den Leitungen nachweislich Schadstoffe ins Grundwasser gelangt sind. In einem solchen Fall machen Eigentümer sich sogar strafbar.

Sind die Dichtheitsprüfungen durch Corona eingeschränkt?

Die Stadt Hamburg hat für dieses Jahr ausdrücklich angekündigt, dass kein Verfahren eingeleitet wird, wenn erkennbar ist, dass sich die Eigentümer im Jahr 2020 um eine Prüfung bemüht haben, also zum Beispiel eine Fachfirma kontaktiert oder beauftragt haben, auch wenn der Termin dann erst im folgenden Jahr stattfinden kann.

Download Vordruck P

Für Nachweis der Dichtheit für Grundstücksentwässerungsanlagen unterhalb und außerhalb von Gebäuden nach § 17b HmbAbwG.

Geoportal der Stadt Hamburg

Das Geoportal der Stadt Hamburg stellt Informationen zu Schutzgebieten, Grundwasser, Tourismus, Bebauungsplanung, Bildung, Pegelständen etc. zur Verfügung.

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