Scheidungsimmobilie

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Was wird aus dem Haus bei Scheidung?

Geplant war es als Zuhause für das Ehepaar oder die Familie, doch nach einer Trennung wird aus dem Haus schnell eine Scheidungsimmobilie. Während die Vermögensfrage zwischen den Eheleuten in der Regel durch den Zugewinnausgleich geklärt wird, ist das bei einer Immobilie schon schwieriger. Hier stehen ganz konkrete Entscheidungen an.

Eine Immobilie ist im Leben der meisten Menschen die mit Abstand größte Anschaffung. In der Regel wird dafür auch ein Kredit aufgenommen. Das ist auch der Grund dafür, warum eine Scheidungsimmobilie so schwer zwischen beiden Partnern aufzuteilen ist. Neben den rein finanziellen Fragen kommen außerdem emotionale Entscheidungen dazu: Möchte einer von beiden das Haus trotz Scheidung behalten? Sollen die Kinder dort weiterhin groß werden?

Rechtliche Fragen rund um die Scheidungsimmobilie

Sind beide Eheleute im Grundbuch als Eigentümer festgelegt, gehört ihnen das Haus gemeinsam, egal ob sie noch verheiratet sind oder nicht. Sie müssen im Zuge der Scheidung neu festlegen, ob der Grundbucheintrag geändert wird und welche Konsequenzen das haben soll. Es ist dabei immer von Vorteil, wenn diese Regelung außergerichtlich getroffen wird.

Da ein Zusammenleben in den gleichen vier Wänden kaum noch vorstellbar ist, zieht oft einer der beiden Eigentümer aus. Er kann dann von dem anderen, der im Haus wohnen bleibt, eine angemessene monatliche Miete verlangen. Allerdings nur, sofern der andere dies finanziell auch tragen kann. Bleibt beispielsweise ein einkommensloser Ehegatte mit den gemeinsamen Kindern im Haus wohnen, kann der andere keine Nutzungsentschädigung geltend machen.

 Noch laufende Kredite machen die Scheidung für Hausbesitzer ebenfalls nicht einfacher. Wenn die Finanzierung über beide Partner läuft, muss selbst der ausgezogene Partner die Kreditraten weiter bedienen. Allerdings kann man diese Ausgaben mit etwaigen Unterhaltsansprüchen verrechnen lassen. Um vom Druck der Immobilienfinanzierung befreit zu werden, verkaufen viele Ehepaare das Haus bei Scheidung. Es gibt aber noch weitere Handlungsmöglichkeiten.

Drei Optionen für das gemeinsame Haus bei Scheidung:

  • Beide Partner ziehen aus, das Haus wird verkauft. Die Vorteile dieser Option liegen auf der Hand. Zum einen befreien sich beide Partner nach der Scheidung von den Forderungen der Banken, zum anderen können beide das frei gewordene Vermögen für einen Neuanfang gut gebrauchen. Um hier den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen, sollte die Wertermittlung und Vermarktung der Scheidungsimmobilie unbedingt von einem professionellen Immobilienberater durchgeführt werden.
  • Ein Partner bleibt trotz Scheidung im Haus wohnen. Für diese Option entscheiden sich Paare im Scheidungsfall oft, wenn bereits Kinder mit im Haus wohnen. Ihnen soll das Aufwachsen im vertrauten Umfeld ermöglicht bleiben. Der Partner, der in der Scheidungsimmobilie wohnen bleibt, kann dann je nach Budget eine monatliche Miete an seinen Ex-Gatten entrichten oder er zahlt ihm seinen Eigentumsanteil aus. Dann geht die Immobilie automatisch in seinen alleinigen Besitz über.
  • Die Scheidungsimmobilie bleibt im Besitz des Paares. Wenn die getrennten Ehegatten noch gut miteinander reden können, besteht auch die Möglichkeit, das Haus bei Scheidung zu behalten und zum Beispiel an Dritte zu vermieten. Diese Option ist auch interessant im Hinblick auf eine mögliche Wertsteigerung des Hauses, das dann womöglich sogar noch an die Kinder vererbt werden kann.

Keine Einigung über die Scheidungsimmobilie

Haben sich die Eheleute so sehr zerstritten, dass sie nicht darüber einig werden können, was mit dem Haus bei Scheidung passiert, entscheiden andere darüber. Bei diesem Szenario wird die Immobilie dann zwangsversteigert, wobei meistens nicht einmal annähernd der Marktwert des Objektes erzielt wird. Der Erlös dieser Versteigerung wird dann zwischen den Geschiedenen aufgeteilt. Doch es kommt vor, dass er nicht einmal ausreicht, um die noch offenen Darlehen zu bedienen.

Was verheiratete Hausbesitzer klären sollten

Auch wenn es unromantisch erscheint, aber im Rahmen eines Ehevertrags können beide Partner  festlegen, was aus dem Haus bei Scheidung wird. Beispielsweise können sie vereinbaren, dass die Immobilie im Scheidungsfall einem der beiden Partner gehört und der andere im Gegenzug monatliche Ausgleichszahlungen erhält. Wenn einer der Ehegatten eine Erbimmobilie mit in die Ehe bringt, ist eine schriftlich vereinbarte Gütertrennung ebenfalls sinnvoll.

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